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Rechtsstatus der Weltnaturschutzunion (IUCN) in Deutschland

Rechtsstatus der Weltnaturschutzunion (IUCN) in Deutschland
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Rechtsstatus der Weltnaturschutzunion (IUCN) in Deutschland

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Die einzigartige Struktur der Weltnaturschutzunion (IUCN) macht es schwierig, sie in Deutschland entsprechend ihrer Bedeutung rechtlich zu privilegieren. Das Projekt analysiert im Rahmen eines Rechtsgutachtens völkerrechtliche, nationale und deutsche Regelungen und Praxis und entwirft eine entsprechende Rechtsverordnung zur Privilegierung der IUCN.

Die  IUCN ist eine der größten Umweltorganisationen weltweit. Derzeit sind 83 Staaten, 110 Regierungsstellen und über 800 Nichtregierungsorganisationen Mitglied. Anders als in Deutschland genießt die IUCN in vielen Staaten und Organisationen einen Status wie zwischenstaatliche Organisationen. Ziel des Projekts ist es, Möglichkeiten einer Statusverbesserung der IUCN im deutschen Recht aufzuzeigen.

Das Rechtsgutachten stellt die aktuelle Rechtsstellung der IUCN dar und beurteilt die rechtlichen Möglichkeiten zur Statusverbesserung. Insbesondere wird eine Statusverbesserung der IUCN auf der Grundlage einer Rechtsverordnung nach UNSOrgVorRAbkG und anderer Rechtsgrundlagen geprüft. Kernfrage ist der Begriff der "durch zwischenstaatliche Vereinbarung geschaffenen Organisation". Das Projekt prüft die Auslegung des Begriffs unter Berücksichtigung der heutigen deutschen und völkerrechtlichen Staatenpraxis. Abschließend werden die zur Statusverbesserung erforderlichen Regelungen entworfen.

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