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Artenschutzvorschriften der FFH- und Vogelschutzrichtlinie

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Artenschutzvorschriften der FFH- und Vogelschutzrichtlinie

Wie effektiv sind sie in sektorale Politiken integriert?

Projekt
Dauer
-

Das EU-finanzierte Projekt "Artenschutzvorschriften der FFH- und Vogelschutzrichtlinien: wie effektiv sind sie in sektorale Politiken integriert" unterstützte die Europäische Kommission und analysierte den Grad der Berücksichtigung bestehender Artenschutzvorschriften, die durch die europäische Naturschutzgesetzgebung für die Mitgliedstaaten bereitgestellt werden. Die Analyse bezog sich insbesondere auf den Agrar- und Forstsektor. Das Projekt wurde von Milieu geleitet und vom Ecologic Institut sowie, IEEP und Stritih unterstützt.

Hintergrund

Die FFH- und Vogelschutzrichtlinien haben zum Ziel, den Schutz seltener und bedrohter Arten zu gewährleisten und sie in der gesamten EU in einen günstigen Erhaltungszustand zu versetzen. Um eine Überbeanspruchung zu verhindern, erfordern die Richtlinien ein striktes Schutzsystem auch für die Tiere, die derzeit nicht vom europäischen Schutzgebietsnetzwerk Natura 2000 abgedeckt sind.

Diese Regelungen bestehen seit 1979 bzw. 1992 und sind von den Mitgliedstaaten umzusetzen. Dennoch nimmt die Artenvielfalt in der EU weiterhin ab, insbesondere auf landwirtschaftlich genutzten Flächen. Der Bericht zum Zustand der Natur in Europa 2020 identifiziert die Land- und Forstwirtschaft als die Hauptverursacher dieses Rückgangs. Der EU Index für Feldvögel zeigt beispielsweise einen Verlust von 34 % aller Feldvögel. Insgesamt sind nur 20 % der europäischen Wälder Teil von Natura 2000, obwohl auch die verbleibenden 80 % wichtig für geschützte Arten sind. Landwirtschaftliche Flächen und Wälder haben ein großes Potential, zum Artenschutz beizutragen. Die aktuelle EU-Biodiversitätsstrategie bis 2030 fördert diese Rolle mit ambitionierten Zielen. Eine erfolgreiche Integration der Artenschutzvorschriften ist notwendig, um weitere schwerwiegende Konsequenzen für die europäische Artenvielfalt abzuwenden und den Zustand der Arten langfristig zu verbessern.

Hauptziel

Das Ziel dieses Projektes war es, die etablierten Artenschutzvorschriften der FFH- und Vogelschutzrichtlinien zu identifizieren und zu analysieren und wie effektiv diese bereits in die sektorspezifischen Politiken der Land- und Forstwirtschaft integriert sind.

Rolle des Ecologic Instituts

In diesem Projekt leitete das Ecologic Institut die Aktivitäten zum Aufbau der Datenbank für Artenvorkommen, welche auf den Ergebnissen des Monitorings für die FFH- und Vogelschutzrichtlinien basieren. Basierend auf einer Umfrage stellte das Institut – gemeinsam mit nationalen Experten – Informationen zusammen, wie der aktuelle Kenntnisstand dieser Daten in den Mitgliedstaaten ist. Damit sollten Lücken sowie auch Best Practices der Vermittlung von Daten und Wissen identifiziert werden. Des Weiteren deckte das Ecologic Institut die nationalen Expertisen für Deutschland, Österreich und Litauen ab.

Kontakt

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Finanzierung
Partner
Team
Sandra Naumann
Dr. Christiane Gerstetter
Dr. Heidi Stockhaus
Lina Röschel
Dauer
-
Projekt-ID
Schlüsselwörter
Vogel- und Habitatrichtlinien, Naturschutzrichtlinien, Landwirtschaft, Forstwirtschaft
Europa, Deutschland, Österreich, Litauen