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Weitere Unterstützung bei der Durchsetzung und Fortentwicklung des Umweltvölkerrechts

Weitere Unterstützung bei der Durchsetzung und Fortentwicklung des Umweltvölkerrechts
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Weitere Unterstützung bei der Durchsetzung und Fortentwicklung des Umweltvölkerrechts

Projekt
Dauer
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Das Ecologic Institut unterstützt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) bei der Analyse von Umsetzungs- und Vollzugsdefiziten und der Identifikation von Regelungslücken in umweltvölkerrechtlichen Verträgen. Es erarbeitet für das BMU rechtliche Gutachten, entwickelt Handlungsempfehlungen und Vorschläge , bewertet Vorschläge anderer Vertragsparteien und begleitet relevante internationale Verhandlungen von völkerrechtlicher Seite.  Das Projekt baut auf der Arbeit zum Vorgängerprojekt "Wissenschaftliche Unterstützung bei der Durchsetzung und Fortentwicklung des Umweltvölkerrechts" auf.

Das moderne Umweltvölkerrecht – vor allem angestoßen durch die UN–Konferenzen in Stockholm (1972) und Rio de Janeiro (1992) – weist inzwischen eine relativ hohe Regelungsdichte aus. Kaum ein anderes Spezialgebiet des Völkerrechts hat sich in den letzten vierzig Jahren so dynamisch und umfangreich entwickelt. In den nächsten Jahren wird es vor allem darum gehen, die bestehenden Regelungen weiter auszugestalten und deren tatsächliche Umsetzung durch die Vertragsparteien sicherzustellen. Die relevanten Foren dafür sind die Vertragsstaatenkonferenzen der multilateralen Vertragsregime, z.B. des Stockholmer Übereinkommens über Persistente Organische Schadstoffe (POPs-Abkommen) und des Rotterdamer Übereinkommens über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel im internationalen Handel (PIC-Abkommen). Die Juristinnen und Juristen des Ecologic Instituts unterstützen das BMU in diesen Prozessen bei der erforderlichen schnellen und flexiblen Positionsbestimmung und –änderung.

Ziel des Projekts ist es, die Durchsetzung der deutschen Positionen bezüglich Fragen des Umweltvölkerrechts auf internationaler und bilateraler Ebene zu verbessern.  Im Vordergrund stehen dabei die Analyse von Umsetzungs- und Vollzugsdefiziten der bestehenden Vertragsregime sowie die entsprechende Entwicklung konkreter Vorschläge zu deren Beseitigung und Kompensation. Es werden Regelungslücken identifiziert und bewertet und Lösungsmöglichkeiten ausgearbeitet. Diese betreffen oftmals die Nichteinhaltungsverfahren (compliance mechanisms) der einzelnen völkerrechtlichen Verträge. Zur Beseitigung einer Regelungslücke gehört aber auch der Abschluss eines internationalen Abkommens zur Regulierung von Quecksilber, welches derzeit von der internationalen Gemeinschaft verhandelt wird. Schließlich bilden im Rahmen des Projektes auch bedarfsentsprechend andere Analysen zu sonstigen Fragestellungen des Völkerrechts, insbesondere die Integration von Umweltbelangen in nicht direkt umweltbezogenes Völkerrecht, einen Schwerpunkt.

Die Juristinnen und Juristen des Ecologic Institut stellen dem BMU insbesondere ihre völkerrechtliche Expertise zur Verfügung. Zu den Aufgaben des Ecologic Instituts gehört unter anderem die kurzfristige Erstellung von Rechtsgutachten zu den oben angesprochenen Themen, beispielsweise zu Verhandlungsthemen im Rahmen der POPs- und PIC-Abkommen. Daneben gehört zu den Leistungen des Ecologic Instituts die Vorbereitung von und Teilnahme an den Verhandlungen und Sitzungen der Organe diverser völkerrechtlicher Verträge.

Kontakt

Finanzierung
Partner
Team
Simone Schiele
Gesa Homann LLM
Dauer
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Projekt-ID
Schlüsselwörter
Umweltrecht, Umweltvölkerrecht, Governance, Vertragsregime, Verhandlungen, Global