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Investor-state Dispute Settlement under TTIP – a Risk for Environmental Regulation?

Publikation
Zitiervorschlag

Gerstetter, Christiane und Nils Meyer-Ohlendorf 2013: Investor-state Dispute Settlement under TTIP – a Risk for Environmental Regulation?, Heinrich-Böll-Stiftung: Berlin.

In dieser Studie für die Heinrich-Böll-Stiftung beschäftigen sich Christiane Gerstetter und Nils Meyer-Ohlendorf vom Ecologic Institut mit dem "I" in TTIP – Investitionsschutzregeln im transatlantischen Handels- und Investitionsschutzabkommen (TTIP). Dieses wird derzeit zwischen den USA und der EU verhandelt. Die Studie analysiert den Einfluss von Regeln über Streitbeilegungsverfahren zwischen Investoren und Staaten (ISDS) auf Umweltregulierung. ISDS Regeln bieten Investoren die Möglichkeit, ihren Gaststaat wegen angeblicher Verletzung eines Investitionsabkommens direkt zu verklagen. Solche Regeln sind laut der Studie in TTIP überflüssig; sowohl die USA als auch die EU haben rechtsstaatliche Systeme, die Investoren hinreichenden Schutz bieten. Dem gegenüber stehen erhebliche Risiken für umweltbezogene Regulierung, denn Vorschriften über den Investitionsschutz sind häufig weit formuliert und werden von Schiedsgerichten sehr unterschiedlich ausgelegt. Dies kann dazu führen, dass Staaten für Umweltschutzmaßnahmen zu Schadensersatzzahlung verurteilt werden. Die Studie empfiehlt daher, ISDS Regeln nicht in TTIP aufzunehmen.

Investitionsregeln sind vage formuliert und schaffen Risiken für staatliche Regulierung

Das Verhandlungsmandat der EU Kommission für TTIP und der US-amerikanische Modellvertrag für Investitionsabkommen enthalten Regelungsvorschläge zu ISDS. Es gibt dabei eine Reihe von Investitionsregeln, die häufig zu finden sind und die gleichzeitig das Risiko negativer Auswirkungen auf die regulatorische Freiheit von Staaten mit sich bringen: das Erfordernis der "fairen und gleichen Behandlung" für Investoren, das Verbot (indirekter) Enteignungen und sogenannte Schirmklauseln. All diese Regeln sind weit und vage formuliert; sie werden von Schiedsgerichten unterschiedlich ausgelegt.

Schiedsgerichte in Investitionsverfahren erklären nie umweltbezogene Regelungen unmittelbar für ungültig oder intervenieren in ähnlich direkter Weise sonst in umweltbezogene staatliche Regulierung. Sie haben jedoch wiederholt Investoren erheblichen Schadensersatz wegen einer Verletzung von Investitionsschutznormen zugesprochen. Sollten solche Regeln Teil von TTIP werden, bedeutet dies nicht automatisch, dass die EU oder die USA keine Umweltschutzmaßnahmen mehr ergreifen können oder jedes Mal dafür Investoren Schadensersatz zahlen müssen. Der Ausgang von internationalen Schiedsgerichtsvefahren ist jedoch unvorhersehbar. Einige Investitionsschiedsgerichte verfolgen eine restriktive Linie gegenüber der Regelungshoheit von Regierungen; andere haben entschieden, dass bestimmte staatliche Maßnahmen Investitionsschutzregeln nicht verletzen. Diese Unsicherheiten führen zu erheblichen Risiken für Umweltregulierung; diese werden noch verschärft dadurch, dass Investitionsschutzregeln in der Praxis der Streitschlichtung häufig weit und investorenfreundlich ausgelegt werden.

Keine guten Argumente für ISDS in TTIP – und viele dagegen

Es gibt demgegenüber keine guten Argumente für ISDS-Regeln in TTIP. Sowohl die USA als auch die EU sind entwickelte Rechtsstaaten. Es gibt keinerlei Anzeichen dafür, dass Investoren in diesen Rechtssystemen bisher nicht hinreichend geschützt waren. Es gibt keine Investitionsabkommen zwischen den US und den alten EU Mitgliedsländern; dennoch stammen die Hälfte der Auslandsinvestitionen in der EU und den USA aus dem jeweils anderen Wirtschaftsraum. Investoren scheinen also auch ohne Investitionsabkommen zufrieden mit den Rechtssystemen auf der jeweils anderen Seite des Atlantiks.

ISDS gibt ausländischen Investoren einen zusätzlichen Rechtsweg, den einheimische Wettbewerber nicht haben. Der Umfang der Investitionstätigkeit im US-EU Verhältnis könnte zu einer erheblichen Anzahl an Streitfällen führen. Viele Verfahren, die normalerweise von nationalen Gerichten entschieden würden, könnten vor internationale Schiedsgerichte gehen. Richter auf nationaler Ebene, die gewählt wurden oder von gewählten Repräsentanten ernannt wurden, würden umgangen.

Das Risiko solcher Verfahren könnte als Bremse für künftige Umweltmaßnahmen in der EU und den USA wirken. Für den Fall einer Einbeziehung von ISDS in TTIP macht die Studie einige Vorschläge, wie solche Regelungen ausgestaltet sein könnten, um Risiken für die Staaten möglichst zu minimieren.

ISDS Regeln in TTIP könnten als Bremse für künftige Umweltmaßnahmen in der EU und den USA wirken.

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Sprache
Englisch
Autorenschaft
Dr. Christiane Gerstetter
Veröffentlicht in
TTIP Series
Jahr
Umfang
25 S.
Projekt
Projekt-ID
Inhaltsverzeichnis
Schlüsselwörter
TTIP, Transatlantic Trade and Investment Partnership, Investitionen, Handel, Schiedsgerichte, Investitionsstreitigkeiten, Investitionsabkommen, ISDS, ICSID
USA, EU

Source URL: https://www.ecologic.eu/10402