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Rechtliche Optionen für besseren Waldschutz im EU-Mercosur Handelsabkommen

Gutachten

Projekt
Dauer
-

Im Jahr 2019 haben sich die EU und die Länder des südamerikanischen Handelsblocks Mercosur auf ein Handelsabkommen geeinigt. Der ausgehandelte Vertragstext enthält ein Kapitel zu Handel und Nachhaltigkeit; die vorgesehenen Regeln in Bezug auf Waldschutz sind allerdings schwach. Zudem sind keine Sanktionen für Verstöße gegen nachhaltigkeitsbezogene Verpflichtungen aus dem Abkommen vorgesehen. Vor diesem Hintergrund untersuchen Ralph Bodle und Christiane Gerstetter, beide Senior Fellows im Ecologic Institut, in einem völkerrechtlichen Gutachten Möglichkeiten, Waldschutzverpflichtungen in dem Abkommen zu stärken. Auftraggeber für das Gutachten ist das Bundesumweltministerium (BMU).

Hintergrund des Projekts ist, dass in Brasilien – einem der Mercosur-Länder – die Abholzung des Regenwalds drastisch voranschreitet. Verschiedene EU-Länder und die Zivilgesellschaft setzen sich deswegen dafür ein, stärkere Verpflichtungen zum Waldschutz und Sanktionen für Verstöße dagegen in das Abkommen aufzunehmen. Zudem legt die EU in ihrer aktuellen Handelspolitik einen Schwerpunkt darauf, Verpflichtungen zum Schutz von Umwelt und Menschrechten in ihren Handelsabkommen besser durchzusetzen.

Inhalt des Gutachtens

Das Gutachten beschäftigt sich hauptsächlich mit drei Fragen.

Erstens untersuchen Ralph Bodle und Christiane Gerstetter, ob und wie Änderungen des Abkommens vor Ratifizierung nach dem allgemeinen Völkerrecht möglich sind. Sie prüfen beispielsweise die verschiedenen Rechtsfolgen einer gemeinsamen Erklärung der Parteien.

Der zweite Teil des Gutachtens enthält Überlegungen, wie Verpflichtungen zum Waldschutz in dem Abkommen gestärkt werden könnten. Eine Möglichkeit ist, auf bestehende internationale Ziele zum Waldschutz Bezug zu nehmen und existierende Monitoring-Mechanismen zum Waldschutz in verschiedenen Ländern zu nutzen.

Drittens untersucht das Gutachten Möglichkeiten zur Ausgestaltung von Sanktionen für Verstöße gegen nachhaltigkeitsbezogene Verpflichtungen. Als Option wird beispielsweise diskutiert, die Sanktionen, die für andere Verstöße gegen Regelungen des Abkommens vorgesehen sind, auf alle Arten von Verstößen auszudehnen. Wenn eine Vertragspartei Verpflichtungen zum Waldschutz nicht einhält, könnten andere Vertragsparteien dann unter bestimmten Bedingungen im Abkommen vereinbarte Handelserleichterungen aussetzen.

Finanzierung
Partner
Team
Dr. Christiane Gerstetter
Dauer
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Projekt-ID
Schlüsselwörter
Mercosur, Wald, Abholzung, Völkerrecht, WTO, EU
Europa
Gutachten

Source URL: https://www.ecologic.eu/17806