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Rechtmäßigkeit von Maßnahmen zur Verhinderung der Verlagerung von CO2-Emissionsquellen

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Unterschiedlich strenge Klimaschutzstandards in verschiedenen Ländern können dazu führen, dass besonders energieintensive Industrien in Länder ausweichen, die deutlich niedrigere Klimaschutz-Standards aufweisen, um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden.  Dadurch würden nationale oder europäische Regelungen zum Klimaschutz umgangen. Dies würde zu einem deutlich erhöhten Ausstoß von Klimagasen in anderen Ländern führen. Das Ecologic Institut hat in Zusammenarbeit mit WTI Advisors im Auftrag des Umweltbundesamts ein Rechtsgutachten zur Frage erstellt, ob Maßnahmen zur Verhinderung der Verlagerung von CO2-Emissionsquellen mit EU bzw. WTO Recht vereinbar sind. Die Studie steht zum Download zur Verfügung.

Die Verhinderung der Verlagerung von CO2-Emissionsquellen ist einer der Kernaspekte nationaler und internationaler Klimapolitik. In der EU werden zurzeit verschiedene Maßnahmen diskutiert, um dieser Gefahr wirksam zu begegnen. Das Rechtsgutachten des Ecologic Instituts und der WTI Advisors konzentriert sich dabei auf zwei mögliche Maßnahmengruppen: direkte Kompensationen an betroffene Unternehmen und Grenzausgleichsmaßnahmen (GAM). Direkte Kompensationen sind die kostenlose Zuteilung von Emissionsberechtigungen an energieintensive Sektoren bzw. Teilsektoren oder finanzielle Ausgleichsmaßnahmen für die durch den Emissionshandel entstandenen Zusatzkosten. Im Bereich der Grenzausgleichsmaßnahmen werden 1.) die Einbeziehung von Importeuren in den europäischen Emissionshandel, 2.) eine tarifäre Belastung von Importen angedacht und/oder 3.) eine Entlastung von Exporten bei der Ausfuhr diskutiert.

Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass  kostenlose Zuteilung von Emissionsberechtigungen als direkte Kompensation an energieintensive Sektoren die rechtlich weniger problematische Option ist. Solche Maßnahmen könnten im Rahmen des geltenden Rechts umgesetzt werden. Aus umweltpolitischer Sicht erscheinen direkte Kompensationen allerdings kontraproduktiv, da sie keinerlei Anreize bieten, umweltfreundlicher zu produzieren, und energieintensive Sektoren privilegieren. Im Gegensatz dazu bestehen bei der Durchführung von Grenzausgleichsmaßnahmen (GAM) erhebliche tatsächliche und rechtliche Schwierigkeiten, insbesondere in Bezug auf die Vereinbarkeit solcher Maßnahmen mit EU- und WTO-Recht. Die Studie kann hier heruntergeladen werden:

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Projekt-ID
Schlüsselwörter
Handel, Klimawandel, Ausgleichsmaßnahmen

Source URL: https://www.ecologic.eu/3679