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Definition des Anpassungsbedarfs, Berechnung der Anpassungsfinanzierung und ermöglichende Tätigkeiten auf nationaler und europäischer Ebene

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Im Juli 2021 ist das Europäische Klimagesetz in Kraft getreten. Die Bedeutung der Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels hin zu einer widerstandsfähigen Gesellschaft und die Rolle der Finanzströme sind Schlüsselelemente dieses Gesetzes. Das Gesetz soll sicherstellen, dass alle EU-Politiken zu diesem Ziel beitragen und dass alle Sektoren der Wirtschaft und der Gesellschaft ihren Teil dazu beitragen. Die Fortschritte sollen verfolgt werden, um Maßnahmen entsprechend anpassen zu können.

Die Mitgliedstaaten werden verpflichtet, Anpassungspläne zu entwickeln und umzusetzen, um die Widerstandsfähigkeit zu stärken und die Anfälligkeit gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels zu verringern. Die Fortschritte werden alle fünf Jahre im Einklang mit der globalen Bestandsaufnahme im Rahmen des Pariser Abkommens überprüft. Dafür müssen Ziele und Indikatoren zur Messung der Fortschritte und zur Festlegung der zur Erreichung der Ziele erforderlichen Anstrengungen formuliert werden. Die Europäische Kommission wird befugt sein, Empfehlungen an Mitgliedstaaten auszusprechen, deren Maßnahmen nicht mit den Zielen des Klimagesetzes vereinbar sind. Um diesen Prozess zu ermöglichen, müssen die nationalen Pläne ihre Aktionen und Maßnahmen klar definieren: sowohl in Bezug auf das Budget, das ausdrücklich für Anpassungsmaßnahmen und -pläne reserviert ist, als auch in Bezug auf die Kosten und den Nutzen, die der Anpassung zugewiesen werden, und die Art und Weise, wie diese Budgets begründet werden.

Das Konsortium aus Ramboll, CE Delft und Ecologic Institut unterstützt die EUA mit der Studie "Defining adaptation needs, counting adaptation finance and enabling actions at national and European level", die darauf abzielt, Wissensprodukte bereitzustellen, die in verschiedene Produkte und Prozesse der EUA im Bereich der Anpassung und Anpassungsfinanzierung einfließen. Im ersten Arbeitspaket des Projekts wird ermittelt, wie Anpassungskosten/-finanzierung derzeit in EU- und nationalen Anpassungsplänen definiert werden und was verbessert werden kann, um einen besseren Überblick über die Anpassungsfinanzierung zu erhalten. Das zweite Arbeitspaket konzentriert sich auf "Adaptation enabling activities". Diese Projektaufgabe zielt darauf ab, "enabling activities" für die Anpassung an den Klimawandel zu definieren und aufzulisten, sowie Möglichkeiten für ihre weitere Qualifizierung aufzuzeigen.

Das Ecologic Institut trägt zur ersten Aufgabe bei, insbesondere zum Thema Fehlanpassung und der Auswahl kosteneffizienter Anpassungsmaßnahmen.

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Source URL: https://www.ecologic.eu/18872