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Gefährdung und Verbreitung einheimischer Vogelarten

Gefährdung und Verbreitung einheimischer Vogelarten
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Gefährdung und Verbreitung einheimischer Vogelarten

Projekt
Dauer
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Viele Vogelarten sind auf land- und forstwirtschaftliche Flächen angewiesen. Für sie stellen bestimmte Bewirtschaftungspraktiken häufig eine wesentliche Gefährdungsursache dar. Ein Schwerpunkt dieser Studie ist es, zu analysieren, welche Vogelarten in Deutschland hiervon erheblich beeinträchtigt sind. Hierauf aufbauend werden Bewirtschaftungsregeln für den Schutz der primär betroffenen Arten vorgeschlagen. Es wird auf methodische und inhaltliche Fragestellungen gleichermaßen eingegangen wie auf juristischen Implikationen.

Hintergrund

Die Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (EU-Vogelschutzrichtlinie, VSch-RL) verfolgt als Ziel den Schutz, die Bewirtschaftung und die Regulierung sämtlicher im europäischen Gebiet der Mitgliedstaaten wildlebenden Vogelarten. Durch den Artikel 2 sind alle Mitgliedsstaaten verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zu unternehmen, um die Bestände aller unter Artikel 1 fallenden Vogelarten auf einem Stand zu halten oder auf einen Stand zu bringen, der insbesondere den ökologischen, wissenschaftlichen und kulturellen Erfordernissen entspricht, wobei den wirtschaftlichen und freizeitbedingten Erfordernissen Rechnung getragen werden soll.
Viele Vogelarten sind auf landwirtschaftliche Flächen angewiesen. Für diese stellen bestimmte Bewirtschaftungspraktiken häufig eine wesentliche Gefährdungsursache dar. Ähnliches kann für einige der rein waldbewohnenden Vogelarten postuliert werden. Um die betroffenen Vögel vor schädlichen Handlungen und Gefährdungen zu schützen sehen Artikel 5 VSch-RL und Artikel 12 und 13 Flora-Fauna-Habitate Richtlinie (FFH-RL) einige wesentlich Verbote vor.

In Deutschland wurden die Verbotsvorgaben in §§ 42, 43 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) umgesetzt. Dadurch sind in Deutschland  land- und forstwirtschaftliche Bodennutzungen, soweit sie den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis entsprechen, von den Verboten ausgenommen. Dem liegt die Einschätzung des deutschen Gesetzgebers zu Grunde, dass die land- und forstwirtschaftliche Bodennutzung generell keine erheblichen Beeinträchtigungen von besonders geschützten Arten hervorrufen kann. Der Europäische Gerichtshof rügt dies in einem Urteil des vom 10. Januar 2006 als eine mangelhafte Umsetzung der FFH-RL.

Projektziele

Ziel des Vorhabens ist eine Gefährdungsanalyse der heimischen Vogelarten und die Darstellung ihrer Verbreitung. Ein Schwerpunkt der Studie ist es, zu analysieren, welche Vogelarten in Deutschland insbesondere von land- und forstwirtschaftlicher Bewirtschaftung erheblich beeinträchtigt sind. Hierauf aufbauend werden für die primär betroffenen Arten Vorschläge für Bewirtschaftungsregeln entworfen. Im Rahmen des Projektes wird auf methodische und inhaltliche Fragestellungen gleichermaßen eingegangen wie auf Fragen der juristischen Implikationen, die sich aus dem Text der VSch-RL in Zusammenhang mit der FFH-RL ergeben. Die Möglichkeiten der Einbindung der erzielten Ergebnisse des Projektes in ein Gesamtkonzept zur Berücksichtigung der Artenschutzaspekte von VSch-RL und FFH-RL in Deutschland werden geprüft.

Finanzierung
Partner
Team
Dr. Rainer Müssner
Dora Schaffrin
Sandra Naumann
Stephanie Wunder
Sascha Rösner
Dauer
-
Projekt-ID
Schlüsselwörter
Vogelschutz Richtlinie, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Gefährdung, Verbreitung, FFH, Bewirtschaftung, Ornithologie
Deutschland