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Verhältnismäßigkeit von Maßnahmenkosten im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie

Verhältnismäßigkeit von Maßnahmenkosten im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie
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Verhältnismäßigkeit von Maßnahmenkosten im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie

Projekt
Dauer
-

Artikel 4 der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) erlaubt Ausnahmeregelungen vom Ziel des guten Gewässerzustands, wenn die nötigen Maßnahmen zur Zielerreichung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden sind. In diesem Vorhaben wurden Kriterien entwickelt und eine praktische Vorgehensweise vorgeschlagen, wie sich die Unverhältnismäßigkeit von Maßnahmenkosten beurteilen lässt. Dabei lag das Augenmerk auf der Frage der Zumutbarkeit: wie lässt sich beurteilen, ob die entstehenden Kosten für den betroffenen Kostenträger eine unzumutbare Belastung darstellen?

Artikel 4.4 und 4.5 der Wasserrahmenrichtlinie sehen Ausnahmeregelungen vor, wenn die Erreichung der Umwetziele der WRRL (d.h. der gute Zustands von Oberflächengewässern und Grundwasserkörpern bis 2015) mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. In diesem Fall kann entweder das Datum der Zielerreichung verlängert werden oder die Umweltziele abgeschwächt werden. Für die praktische Handhabung des Konzepts der Unverhältnismäßigkeit sind damit präzise Kriterien für die Bestimmung von unverhältnismäßigen Kosten nötig.

Ziel des Projekts ist es vor diesem Hintergrund, eine praktikable Methode zur Überprüfung der Unverhältnismäßigkeit von Maßnahmenkosten zu entwickeln. Im Zentrum stand dabei die Frage, ob Maßnahmenkosten eine unzumutbare Belastung für einzelne (staatliche und nichtstaatliche) Kostenträger darstellen: Kriterien, die auf einem Vergleich von Kosten und Nutzen beruhen, wurden explizit ausgeklammert. Die Entwicklung der Methodik bestand aus zwei Komponenten:

  • Aufstellung und Diskussion von Kriterien zur Beurteilung von Unverhältnismäßigkeit
  • Entwurf eines Prozesses zur Prüfung der Unverhältnismäßigkeit.

Für alle Kriterien wurden Steckbriefe zusammengestellt, die Definitionen beinhalten und weitere Informationen zum Raumbezug, Kostenkategorien, potentielle Anwendungsbereiche und zur Operationalisierung bieten. Auf dieser Basis kann die Prüfung der Unverhältnismäßigkeit von Maßnahmenkosten in vier Schritten erfolgen:

1. Schritt: Prüfung der technischen Durchführbarkeit und ob menschlicher Einfluss und natürlicher Prozesse eine Zielerreichung möglich machen.
2. Schritt: Prüfung der Kosten auf Wasserkörper(gruppen)ebene. Hier kommen die Screening Kriterien zu Zuge sowie, wenn sinnvoll, die Kriterien zur Kostenbelastung nichtstaatlicher Kostenträger.
3. Schritt: Prüfung der Unverhältnismäßigkeit von Kosten auf Landesebene. Hier werden die Kriterien zur Ermittlung der Verhältnismäßigkeit staatlichen Gesamtkostenbelastung angewendet.
Der 4. Schritt dient der Priorisierung von Maßnahmen. Dabei wird landesweit festgelegt, wo und wann welche Maßnahmen ergriffen werden. Dieser Schritt war jedoch im Vorhaben nicht detailliert ausgeführt. Die entwickelte Methode wird in zwei Anwendungsfällen zu Nitrat im Grundwasser und zur Durchgängigkeit getestet und illustrativ dargestellt. Dabei wurden die Kriterien situativ angepasst und präzisiert. Nach ähnlichem Verfahren können diese Kriterien und andere in weiteren Zusammenhängen erprobt und angewendet werden.

Die Ergebnisse des Vorhabens sind im Projektreport [pdf, 961 KB, Deutsch] dokumentiert. Ergebnisse des Projektes wurden u.a. im März 2007 auf der Envecon 2007-Konferenz in London vorgestellt.

Kontakt

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Finanzierung
Partner
Team
Dr. Ingo Bräuer
Thomas Dworak
Melf-Hinrich Ehlers
Dauer
-
Projekt-ID
Schlüsselwörter
Wasser, Wasserrahmenrichtlinie, Umweltökonomie, unverhältnismäßige Kosten, Ausnahmetatbestände, Kosten-Nutzen-Analyse
Deutschland