Es gibt nach wie vor kein spezifisches Bodenschutzrecht auf EU-Ebene. Die Europäische Kommission zog 2014 ihren Richtlinienentwurf von 2006 zurück, nachdem auch zwei Kompromissvorschläge von 2010 und 2011 zu keiner Einigung geführt hatten. Das Projekt analysiert und vergleicht die drei Entwürfe, da sie den Verlauf und Stand der politischen Diskussion zeigen und bei neuen politischen Initiativen wieder eine Rolle spielen könnten. Eine juristische Analyse arbeitet Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Bodenschutzanforderungen zwischen den Entwürfen zur Bodenrahmenrichtlinie und dem geltenden deutschen Bodenschutzrecht heraus. Die Studie untersucht auch die potenziellen Kosten der Datenerfassung auf Seiten von Bund und Ländern, die bei einer möglichen Regelung entstünden, Risikogebiete zu Bodengefahren nach bestimmten Vorgaben zu bestimmen und auszuweisen. Schließlich analysiert das Projekt ausgewählte EU-Regelungsinstrumente darauf, inwiefern sie Bodenschutz regeln oder indirekt bewirken, und bewertet, ob und wie man materielle Maßstäbe des Bodenschutzes dort verankern oder verbessern könnte.