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Anwendbarkeit der Espoo-Konvention auf Laufzeitverlängerungen von Atomkraftwerken

| Markus Distelrath | Pixabay.com
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Anwendbarkeit der Espoo-Konvention auf Laufzeitverlängerungen von Atomkraftwerken

Projekt
Dauer
-

Für die kommenden Jahre sind zahlreiche Laufzeitverlängerungen für Atomkraftwerke geplant. Das Ecologic Institut unterstützt die Bundesregierung bei Verhandlungen unter der Espoo Konvention zu der Frage, ob für diese Laufzeitverlängerungen eine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung gemacht werden muss. Die Espoo Konvention über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen ist ein Instrument zur Beteiligung betroffener Staaten und deren Öffentlichkeit an Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung in anderen Staaten für solche Vorhaben, die erhebliche grenzüberschreitende Auswirkungen haben können. Die Vertragsstaatenkonferenz der Espoo Konvention hat 2017 eine ad hoc Arbeitsgruppe unter deutsch-britischer Leitung eingerichtet. Diese ad hoc Arbeitsgruppe soll einen Leitfaden zur Anwendbarkeit der Espoo Konvention bei der Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken vorbereiten. Dieser Leitfaden soll den Vertragsstaaten bei der Entscheidung helfen, ob für eine geplante Laufzeitverlängerung für ein Atomkraftwerk eine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung nach der Espoo Konvention durchgeführt werden muss. Das Ecologic Institut unterstützt das zuständige Bundesumweltministerium durch schriftliche Stellungnahmen, juristische Hintergrundvermerke, Formulierungsvorschläge für den Leitfaden sowie durch Zusammenführung und Bewertung einzelner Textbeiträge für den Leitfaden.

Finanzierung
Partner
Team
Dr. Heidi Stockhaus
Dauer
-
Projekt-ID
Schlüsselwörter
Laufzeitverlängerung, Kernkraftwerk, Umweltverträglichkeitsprüfung, Leitfaden
schriftliche Stellungnahme, juristischer Hintergrundvermerk, Formulierungsvorschlag, Zusammenführung und Bewertung einzelner Textbeiträge