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Die politische Nachfrage nach monetärer Bewertung: der Fall von Ausnahmetatbeständen nach Artikel 4 WRRL

Die politische Nachfrage nach monetärer Bewertung: der Fall von Ausnahmetatbeständen nach Artikel 4 WRRL
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Die politische Nachfrage nach monetärer Bewertung: der Fall von Ausnahmetatbeständen nach Artikel 4 WRRL

Präsentation
Datum
Ort
Leipzig, Deutschland
Vortrag

Der Begriff der unverhältnismäßigen Kosten ist eines der zentralen ökonomischen Elemente in der EG-Wasserrahmenrichtlinie: falls die Erreichung der Umweltziele dieser Richtlinie unverhältnismäßig teuer ist, kann von den Zielvorgaben abgewichen werden. Bei der praktischen Umsetzung dieses Begriffes können jedoch unterschiedliche Arten von Daten verwendet werden, die sich mehr oder weniger stark auf ökonomische Bewertungsmethoden stützen. Dieser Vortrag von Benjamin Görlach liefert einen Überblick über das Konzept an sich und diskutiert die Nachfrage von Entscheidungsträgern nach ökonomischen Bewertungsverfahren in Entscheidungen über Ausnahmetatbestände. Der Vortrag baute im Wesentlichen auf Zwischenergebnissen des EU-geförderten Forschungsvorhabens AquaMoney auf.

Mit der Europäischen Wasserrahmenrichlinie (WRRL) werden  Innovationen in die europäische Wasserpolitik eingeführt, die auch ökonomische Ansätze beinhalten. Während der Implementierung der WRRL werden ökonomische Instrumente (z.B. kostendeckende Wasserpreise), Methoden (Kosten-Wirkungs-Analyse) und Prinzipien (z.B. Verursacherprinzip) genutzt, um die Ziele der Direktive zu erreichen. Wirtschaftliche Betrachtungsweisen können weiterhin eine Rolle in der Rechtfertigung von Ausnahmen von Zielen der Direktive hinsichtlich der Erreichung eines guten Gewässerstatus bis 2015 spielen. Wenn das Erreichen dieser Ziele in der rechten Zeit unverhältnismäßig teuer sein sollte, dann könnten entweder die Frist bis 2015 verlängert werden oder die Ziele der Direktive gelockert werden. Allerdings bleibt die praktische Interpretation des Terms "Unverhältnismäßige Kosten" umstritten: im Verhältnis zu welchem Vergleichsmaßstab sollten Kosten hinsichtlich ihrer Unverhältnismäßigkeit abgeschätzt werden und wo liegt der Schwellenwert zur Unverhältnismäßigkeit? Die WRRL gibt selber keine Anleitung hierzu und hält es den Mitgliedstaaten offen dieses Konzept zu konkretisieren. Dennoch werden derzeit vor allem zwei Herangehensweisen diskutiert. Eine nutzt monetarisierte Nutzenbewertungen als Vergleichsmaßstab, die andere bezieht sich auf die Zahlungsfähigkeit Betroffener.

Letztendlich wird das Urteil über die Unverhältnismäßigkeit von Kosten eine politische Entscheidung basierend auf ökonomischen Informationen sein. Vor diesem Hintergrund hat der Vortrag von Benjamin Görlach einem ersten Schritt die Vor- und Nachteile der Nutzung monetarisierte Nutzenbewertungen als Vergleichsmaßstab sowie der Heranziehung der Zahlungsfähigkeit Betroffener für Entscheidungen über die Unverhältnismäßigkeit diskutiert. Im Anschluss präsentierte Benjamin Görlach Ergebnisse aus dem EU-finanzierten AquaMoney Forschungsprojekt zur Nachfrage der Entscheidungsträger nach unterschiedlichen ökonomischen Informationsarten zur Stützung ihrer Entscheidungen unter der WRRL. In der Hälfte der betrachteten Staaten werden die relevanten Entscheidungen von Ökonomen in zentralen Behörden getroffen. Über 50 Prozent der Entscheidungsträger gaben an, dass Anleitungen zu Definition und Abschätzung unverhältnismäßiger Kosten dringend gebraucht werden. Information, die von Entscheidungsträgern im Zuge von Entscheidungen über unverhältnismäßige Kosten genutzt werden, dürften zu über 50 Prozent nicht-monetäre quantitative Daten sein, während weniger als ein Drittel angibt originale Bewertungsstudien als Hauptinformationsquelle nutzen zu werden. Dennoch zeigt die Umfrage ein generelles Interesse der Entscheidungsträger an der Monetarisierung, insbesondere als ein zusätzliches Mittel im Entscheidungsprozess. Einige, allerdings, haben immer noch Zweifel.

Die 7. internationale Konferenz der European Society for Ecological Economics, organisiert durch die European Society for Ecological Economics Economics (ESEE) fand vom Dienstag, den 5. Juni bis Freitag den 8. Juni 2007 am Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung – UFZ in Leipzig statt. Die viertägige Konferenz brachte internationale Wissenschaftler aus unterschiedlichen Disziplinen zusammen, die zu Nachhaltigkeitsthemen im Bereich Ökonomie – Ökologie, sowohl aus theoretischer Perspektive als auch mit praktischer Orientierung arbeiten.

Der Vortrag [pdf, 225 KB, Englisch] und die Kurzzusammenfassung [pdf, 13 KB, Englisch] von Benjamin Görlach sind zum Herunterladen bereitgestellt.

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veranstaltet von
Vortrag
Datum
Ort
Leipzig, Deutschland
Schlüsselwörter
Umweltökonomie, Wasser, Wasserrahmenrichtlinie, unverhältnismäßige Kosten, Ausnahmen, Ausnahmetatbestände, Ökonomie, Bewertung,