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Integration von Umwelt- und Sozialstandards in die Vergabepraxis von Exportkreditbürgschaften

Integration von Umwelt- und Sozialstandards in die Vergabepraxis von Exportkreditbürgschaften
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Integration von Umwelt- und Sozialstandards in die Vergabepraxis von Exportkreditbürgschaften

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Die politische Kontroverse um rechtlich bindende Sozial- und Umweltstandards sowie Transparenz und Partizipation bei der Kreditvergabe durch Exportkreditagenturen dauert an. Vor diesem Hintergrund hat Ecologic im Auftrag der Deutschen Gesellschaft für technische Zusammenarbeit (GTZ) eine Studie über die Berücksichtigung von Umwelt- und Sozialstandards bei der Vergabe von Exportkrediten erarbeitet. Die Studie gibt einen Überblick über die Umweltleitlinien und Vergabepraktiken der Exportkreditagenturen aus acht OECD-Mitgliedsstaaten. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Förderung von Staudammprojekten. So untersucht die Studie, in welchem Ausmaß die Empfehlungen der Weltkommission für Staudämme (WCD) in die Exportkreditförderung eingegangen sind, um darauf aufbauend praktische Handlunsempfehlungen für weitere Reformprozesse zu geben.

Hintergrund

Exportkredite sind ein zentrales Instrument für den Handel zwischen Industrienationen und Entwicklungsländern. Sie dienen dazu, Exporte in politisch oder wirtschaftlich instabile Länder abzusichern, und so die heimische Exportwirtschaft zu stärken. Sie sind daher vor allem ein Instrument der staatlichen Außenwirtschaftsförderung.

In der Vergangenheit sind Exportkreditagenturen wiederholt ins Kreuzfeuer der Kritik geraten. Exportkredite wurden vielfach zur Finanzierung von Großprojekten genutzt, die kaum mit dem Ziel einer nachhaltigen Entwicklung zu vereinbaren sind. Insbesondere große Staudämme, wie der Dreischluchtenstaudamm oder das philippinische San Roque-Bewässerungsprojekt, wurden häufig durch Exportkredite gefördert, ohne dass die Einhaltung entsprechender Umwelt- und Sozialstandards sichergestellt wurde. Daher wird seit längerem gefordert, bei der Vergabe von offiziellen Exportkreditbürgschaften neben der wirtschaftlichen Machbarkeit auch die sozialen und ökologischen Auswirkungen zu prüfen. Mit dem ersten Koalitionsvertrag 1998 hat sich auch die Bundesregierung diese Forderung zu Eigen gemacht.

In den letzten Jahren haben die Exportkreditagenturen aller großen Industriestaaten entsprechende Leitlinien eingeführt. Für die deutsche EulerHermes wurden im April 2001 die "Leitlinien Umwelt" eingeführt. Auf Ebene der OECD wurden im Dezember 2001 die Common Approaches on Environment and Officially Supported Export Credits eingeführt, in denen gemeinsame Mindeststandards für die Berücksichtigung von Umwelt- und Sozialstandards formuliert werden.

Die Ergebnisse der Studie sind in einem 54-seitigen Projektbericht zusammengefasst. 

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