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Beteiligungsrechte im Umweltschutz

 
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Beteiligungsrechte im Umweltschutz

Was bringt Ihnen die Aarhus-Konvention?

Publikation
Zitiervorschlag

Beyer, Peter; Anneke Klasing und Isabelle-K. Charlier 2004: Beteiligungsrechte im Umweltschutz. Was bringt Ihnen die Aarhus-Konvention?. Berlin: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.

Diese Broschüre stellt die Aarhus-Konvention vor und zeigt, welche Informations-, Beteiligungs- und Klagerechte dem Bürger im Umweltbereich zustehen und wie er sie ausüben und durchsetzen kann.

Die Broschüre behandelt die drei Säulen der Aarhus-Konvention.

  • Das Recht auf Zugang zu Umweltinformationen
  • Die Beteiligung der Öffentlichkeit an Entscheidungsverfahren
  • Den Zugang zu Gerichten

Hintergrund

Ein effektiver Umweltschutz ist heute nur unter aktiver Beteiligung der Öffentlichkeit möglich. Bürgerinnen und Bürger sollen ihre Verantwortung für die Umwelt stärker selbst wahrnehmen können. Als Antwort auf diese Erkenntnisse verabschiedeten 37 Staaten im Juni 1998 die Aarhus-Konvention. Diese legt wichtige Rechte für eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger im Umweltschutz fest.

Recht auf Zugang zu Umweltinformationen

Das Recht auf Zugang zu Umweltinformationen macht die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an Entscheidungsprozessen möglich. Informationen über die Umwelt helfen dabei, Standpunkte herauszubilden und in Entscheidungsprozesse einzubringen.

Beteiligung der Öffentlichkeit an Entscheidungsverfahren

Als zweiten Schwerpunkt sieht die Konvention die Öffentlichkeitsbeteiligung bei bedeutenden umweltrelevanten Vorhaben vor. Die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an Genehmigungsverfahren für den Bau von Industrieanlagen kann beispielsweise sicherstellen, dass Umweltaspekte gebührend berücksichtigt werden.

Zugang zu Gerichten

Zur Durchsetzung der Rechte auf Zugang zu Umweltinformationen und auf Verfahrensbeteiligung garantiert die Aarhus-Konvention den Zugang zu Gerichten. Behördliche Entscheidungen können gerichtlich auf die mögliche Verletzung von Umweltvorschriften überprüft werden.

Pollutant Release and Transfer Register – PRTR

Um den Zugang zu umweltrelevanten Informationen für den Bürger zu vereinfachen, wurde 2003 ein Protokoll zu der Aarhus-Konvention über der Aufbau von sogenannten "Registern über die Freisetzung und Verbringung von Schadstoffen" beschlossen. Diese Register sollen Informationen über Emissionen von industriellen Betriebseinrichtungen, über Abfalltransporte sowie über diffuse Schadstoffquellen (wie beispielsweise Verkehr oder Landwirtschaft) enthalten. Diese Daten werden der Öffentlichkeit über eine elektronische Datenbank - das Register - zugänglich gemacht. Das Register ist so strukturiert, dass der Bürger eine Anlage anhand ihrer geografischen Lage, der Art der Tätigkeit, des Namens des Eigentümers oder Betreibers und der Schadstoffe selber identifizieren kann. So gelangt man durch Angabe des Betreibers einer Anlage und des Namens der Gemeinde zu den für diese Anlage vorhandenen Daten. Im Einzelnen kann man dann herausfinden, welche Schadstoffe in welcher Menge von der betreffenden Anlage ausgehen und welche Abfallmengen der Betreiber das Betriebsgelände verlassen.

Das europäische Schadstoffemissionsregister – EPER

Die Europäische Kommission hat seit längerem ein ähnliches Instrument eingeführt. Das EPER enthält Emissionsdaten für eine Vielzahl verschmutzungsintensiver industrieller Betriebseinrichtungen in Europa. Es erfasst die Freisetzung von 50 toxischen Substanzen in die Luft und deren Einleitung in Gewässer. Als Bürger können Sie über die europäische EPER-Datenbank Informationen für die einzelnen Industriestandorte in Europa abfragen. Das EPER wird zukünftig erweitert, um sämtliche Anforderungen auch des PRTR-Protokolls erfüllen zu können.

Kontakt

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Sprache
Deutsch
Autorenschaft
Dr. Peter Beyer
Isabelle Charlier
Finanzierung
Verlag
Jahr
Umfang
33 S.
Projekt
Projekt-ID
Inhaltsverzeichnis
Schlüsselwörter
Aarhus-Konvention, Zugang zu Gerichten, Öffentlichkeitsbeteiligung, Zugang zu Informationen, PRTR