Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Reform des Energiewirtschaftsrechts soll eben dieses grundlegend reformieren. Ein Kernpunkt der Reform ist die Verschärfung der Entflechtungsregeln für integrierte Energieversorgungsunternehmen, die nicht nur im Netzbereich, sondern auch im Bereich Erzeugung und Vertrieb tätig sind. Im Rahmen ihrer Veröffentlichung setzt Dr. Camilla Bausch sich kritisch mit den neuen Entflechtungsregeln auseinander und bewertet sie vor dem Hintergrund der gesetzgeberischen Zielsetzung, Wettbewerb zu fördern, Interessenkonflikte zu entschärfen und wettbewerbsschädliches Verhalten zu vermindern.
Im Nationalen Allokationsplan (NAP) wird festgelegt, nach welchen Regeln emissionshandelspflichtige Unternehmen CO<font size="1">2</font>-Berechtigungen erhalten. Grundlage für die Zuteilung sind die tatsächlichen Emissionen der einzelnen Anlagen. Diese Emissionswerte wurden im Rahmen einer umfangreichen freiwilligen Datenerhebung durch das Bundesumweltministerium erfasst. Dieser Artikel beschreibt die Ergebnisse der Datenerhebung.
In diesem Artikel argumentieren Sebastian Oberthür und Thomas Gehring, dass die Einrichtung einer Weltumweltorganisation (WEO) nicht vielversprechend für die Förderung der internationalen Umweltpolitik ist. Die Autoren behaupten, dass man allein von der Errichtung einer WEO keine wesentlichen Verbesserungen der Umweltpolitik erwartet werden könne, da dieses Politikfeld von internationalen Abkommen dominiert werde und weil es zwischen den Institutionsformen einer Organisation und eines internationalen Abkommens keinen qualitativen Unterschied gebe. Nicht im Einzelnen untersucht werden in diesem Artikel jüngste Vorschläge, das Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) aufzuwerten und zu einer UN-Sonderorganisation auszubauen.
Der Artikel untersucht die möglichen Wirkungen der Osterweiterung auf die EU-Umweltpolitik. Während einige Beobachter die Osterweiterung als eine mögliche Bedrohung für die Umweltpolitik der EU beschreiben, plädiert der Beitrag dafür, die Osterweiterung als eine Gelegenheit wahrzunehmen, bereits begonnene Reformprozesse zu intensivieren. Ingmar von Homeyer vom Ecologic Institut ist der Autor dieses Artikels.
Der Übergang zu einer nachhaltigen Entwicklung ist ein strategisches Ziel der EU. Um es zu erreichen, hat der Europäische Rat von Göteborg im Juni 2001 eine Europäische Nachhaltigkeitsstrategie verabschiedet. Im Laufe des nächsten Jahres (2005) steht die erste Überprüfung der Nachhaltigkeitsstrategie an. Wie also steht es um die europäische Nachhaltigkeitsstrategie? Ecologic analysiert in diesem Artikel das Verhältnis der Nachhaltigkeitsstrategie zum Lissabon-Prozess, die Schwachstellen der Nachhaltigkeitsstrategie und schlägt Verbesserungsmöglichkeiten vor.
Im Juli 2004 hat das Bundeskabinett den Entwurf zur Novelle des Energiewirtschaftsrechts beschlossen. Mit diesem werden die EU-Beschleunigungsrichtlinie für Elektrizität und Gas in nationales Recht umgesetzt. Ein Artikel von Nicole Wilke und Camilla Bausch erläutert die wesentlichen Elemente des Entwurfs.
Nach langen Diskussionen und begründeten Ängsten vor einem Scheitern, haben die europäischen Staats- und Regierungschefs im Juni 2004 einen europäischen Verfassungsvertrag verabschiedet, der den bisher geltenden Vertrag von Nizza ablösen wird. Nachdem der Vertrag im Herbst 2004 unterzeichnet wird, werden die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit haben, um ihn zu ratifizieren. Dieser Artikel beinhaltet eine umweltpolitische Analyse des Vertragsentwurfes, wie er vom Konvent zur Zukunft Europas im Juli 2003 vorgelegt wurde.
Dieser Artikel erläutert die Prinzipien der EU-Wasserrahmenrichtlinie zu grenzüberschreitenden Flüssen und analysiert deren notwendige Verbesserung im Hinblick auf die Schadensbegrenzung bei Hochwassern. Hochwasser ist ein natürliches Phänomen, das zumeist das gesamte Flussgebiet betrifft. Hochwasser stellen nur dann eine Katastrophe dar und werden zu einem Sicherheitsproblem, wenn Menschen und Besitz in Gefahr geraten. Die Hochwasser im August 2002 haben in Europa tausende Bürger obdachlos gemacht und Sachschaden in Höhe von mehreren Mrd. Euro angerichtet.
In einem Artikel in der ZUR – Zeitschrift für Umweltrecht analysiert Peter Beyer die neue europäische Richtlinie zur Umwelthaftung. Die Haftung für Umweltschäden durch Emissionen sowie durch Unfälle im Bereich der industriellen Produktion und des Transports gefährlicher Güter gehört seit Jahren zu den politisch kontrovers diskutierten Themen. Anlass sind regelmäßig spektakuläre Unfälle wie in Baia Mare oder der Untergang der Prestige vor der spanischen Küste.
Bis zum Jahre 2015 sollen alle Gewässer in der Europäischen Union den guten Zustand erreichen. So sieht es die EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) vor. Um diese ehrgeizige Zielsetzung zu erreichen, greift sie als eine der ersten umweltpolitischen Richtlinien auf EU Ebene explizit auf ökonomische Methoden und Instrumente zurück. So ist bis Ende des Jahres 2004 eine wirtschaftliche Analyse der Wassernutzungen für jede Flussgebietseinheit zu erarbeiten. Der Artikel stellt den bisherigen Umsetzungsstand der wirtschaftlichen Analyse in Deutschland und in Europa dar und zeigt die verbleibenden Herausforderungen für die Berichtspflicht 2004 auf.
Das Vorsorgeprinzip ist ein grundlegendes Prinzip europäischer Umweltpolitik. In dem Artikel werden die Umstände des Skandals um AIDS-infizierte Blutkonserven, die 1994 zur Auflösung des Bundesgesundheitsamtes führten, untersucht. Er veranschaulicht die Schwierigkeiten einer institutionellen Verankerung des Vorsorgeprinzips und identifiziert Voraussetzungen für eine möglicherweise erfolgreiche institutionelle Implementierung.
Im Magazin der Hans-Böckler-Stiftung geben R. Andreas Kraemer, Wenke Hansen und Eduard Interviews unter der Überschrift "Liberalisierungsbedarf?" einen Einblick in das sogenannte Ewers-Gutachten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie. Dieses Gutachten – an dem R. Andreas Kraemer mitgearbeitet hat – dreht sich um "Optionen, Chancen und Rahmenbedingungen einer Marktöffnung für eine nachhaltige Wasserwirtschaft".
In der zweiten Ausgabe des Journal for European Environmental & Planning Law (JEEPL) ist ein Artikel von Peter Beyer über die Rolle der Umwelt in der zukünftigen europäischen Verfassung erschienen.
Mit dem Kabinettsbeschluss vom 17. Dezember 2003 des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) und der Verordnung zur Umsetzung der Emissionshandelsrichtlinie für Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz liegt ein erster umfassender Entwurf zur Ausgestaltung des Emissionshandels in Deutschland vor. Sie bilden die Basis des erst kürzlich ergangenen Beschlusses vom 12. März 2004 des Bundestages zum TEHG, das nun – entgegen der Fassungen des Kabinettsbeschlusses – einen reinen Bundesvollzug ohne Beteiligung der Länder vorsieht.
Der Entwurf des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes und der Verordnung zur Umsetzung der Emissionhandels-Richtlinie für Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
In Übereinstimmung mit Artikel 2.2 des Kyoto-Protokolls haben sowohl die Internationale Schifffahrts-Organisation (IMO) als auch die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) begonnen, die Treibhausgasemissionen im Rahmen der internationalen Luftfahrt und Seeschifffahrt zu berücksichtigen. Der Fortschritt erfolgt allerdings nur langsam, denn weder die ICAO noch die IMO haben wirksame Maßnahmen ergriffen. Trotzdem bestehen Möglichkeiten, den Fortschritt zu beschleunigen.