Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie ist momentan eines der wichtigsten Vorhaben im Umweltschutz. Sie sieht die Integration von ökonomischen Aspekten in Entscheidungsabläufe vor. Allerdings decken sich die von der EU erarbeiteten Definitionen von Umwelt- und Ressourcenkosten wenig mit der bisherigen Bewertungspraxis in Deutschland, wie Benjamin Görlach und Eduard Interwies in einem Beitrag in der Zeitschrift „Ökologisches Wirtschaften“ feststellen.
Von 1998 bis 2004 gab es in Europa mehr als 100 Fälle von Hochwasser mit zum Teil erheblichen Schäden, darunter die Hochwasserkatastrophe vom Sommer 2002 an Elbe und Donau. In der Folge hat die Europäische Kommission die Entwicklung einer gemeinsamen Europäischen Politik zum Hochwasserrisikomanagement vorangetrieben, als dessen Ergebnis im Januar 2006 ein Vorschlag für eine EU-Hochwasserrichtlinie vorgelegt wurde. Der Artikel von Thomas Dworak und Benjamin Görlach beschreibt die Entwicklung eines europäischen Ansatzes zum Hochwasserrisikomanagement und diskutiert zukünftige Optionen für eine EU-Politik in diesem Bereich.
Die EG-Wasserrahmenrichtlinie sieht vor, dass bis zum Jahr 2015 in allen Gewässern Europas der „gute ökologische Zustand“ erreicht werden soll. Zu diesem Zweck werden – gemäß Artikel 11 der WRRL – bis 2009 für jedes Flusseinzugsgebiet Maßnahmenprogramme erstellt. Die Auswahl und Kombination der Maßnahmen soll dabei unter dem Gesichtspunkt der Kosteneffizienz erfolgen. In der Zeitschrift gwf Wasser / Abwasser stellen Benjamin Görlach, Nicole Kranz und Eduard Interwies eine mögliche Vorgehensweise hierzu vor, die von Ecologic im Auftrag des Umweltbundesamtes entwickelt wurde.
In seinem Beitrag zur "Zeitschrift für Umweltrecht" analysiert Nils Meyer-Ohlendorf (Ecologic Institut) die möglichen umweltpolitischen Folgen des Vertrags über eine Verfassung für Europa (VVE). Dieser Vertrag wurde 2004 unterzeichnet, trat allerdings nie in Kraft, da er nicht ratifiziert wurde. Der Fokus der Analyse liegt auf der institutionellen Architektur der EU, die durch den Vertrag einige Änderungen erfahren würde.
Dieser Artikel von Camilla Bausch und Julia Rufin, bietet eine Zusammenfassung des Regelungsinhaltes des Parlamentsentwurfes 2005 zur Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes. Die Gesetzesnovelle beruht auf der Umsetzung Europäischen Sekundärrechtes. Die Autorinnen konzentrieren sich in Ihrem Beitrag auf die wesentlichen Neuregelungen des Gesetzes. Dargestellt wird die zukünftige Regulierung des Energiemarktes und die dafür vorgesehene Schaffung einer Regulierungsbehörde. Außerdem werden Vorschriften zur Entflechtung von Energieversorgungsunternehmen erläutert.
In der dritten Ausgabe des Journal for European Environmental & Planning Law (JEEPL) haben Nicole Kranz, Benjamin Görlach und Eduard Interwies einen Artikel zur Auswahl kosteneffizienter Maßnahmenkombinationen nach Artikel 11 der Wasserrahmenrichtlinie veröffentlicht. Der Artikel geht auf das Vorhaben "Grundlagen für die Auswahl der kosteneffizientesten Maßnahmenkombinationen" zurück, das Ecologic im Jahr 2003 für das Umweltbundesamt durchgeführt hat.
Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Reform des Energiewirtschaftsrechts soll eben dieses grundlegend reformieren. Ein Kernpunkt der Reform ist die Verschärfung der Entflechtungsregeln für integrierte Energieversorgungsunternehmen, die nicht nur im Netzbereich, sondern auch im Bereich Erzeugung und Vertrieb tätig sind. Im Rahmen ihrer Veröffentlichung setzt Dr. Camilla Bausch sich kritisch mit den neuen Entflechtungsregeln auseinander und bewertet sie vor dem Hintergrund der gesetzgeberischen Zielsetzung, Wettbewerb zu fördern, Interessenkonflikte zu entschärfen und wettbewerbsschädliches Verhalten zu vermindern.
Im Nationalen Allokationsplan (NAP) wird festgelegt, nach welchen Regeln emissionshandelspflichtige Unternehmen CO<font size="1">2</font>-Berechtigungen erhalten. Grundlage für die Zuteilung sind die tatsächlichen Emissionen der einzelnen Anlagen. Diese Emissionswerte wurden im Rahmen einer umfangreichen freiwilligen Datenerhebung durch das Bundesumweltministerium erfasst. Dieser Artikel beschreibt die Ergebnisse der Datenerhebung.
In diesem Artikel argumentieren Sebastian Oberthür und Thomas Gehring, dass die Einrichtung einer Weltumweltorganisation (WEO) nicht vielversprechend für die Förderung der internationalen Umweltpolitik ist. Die Autoren behaupten, dass man allein von der Errichtung einer WEO keine wesentlichen Verbesserungen der Umweltpolitik erwartet werden könne, da dieses Politikfeld von internationalen Abkommen dominiert werde und weil es zwischen den Institutionsformen einer Organisation und eines internationalen Abkommens keinen qualitativen Unterschied gebe. Nicht im Einzelnen untersucht werden in diesem Artikel jüngste Vorschläge, das Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) aufzuwerten und zu einer UN-Sonderorganisation auszubauen.
Der Artikel untersucht die möglichen Wirkungen der Osterweiterung auf die EU-Umweltpolitik. Während einige Beobachter die Osterweiterung als eine mögliche Bedrohung für die Umweltpolitik der EU beschreiben, plädiert der Beitrag dafür, die Osterweiterung als eine Gelegenheit wahrzunehmen, bereits begonnene Reformprozesse zu intensivieren. Ingmar von Homeyer vom Ecologic Institut ist der Autor dieses Artikels.
Im Juli 2004 hat das Bundeskabinett den Entwurf zur Novelle des Energiewirtschaftsrechts beschlossen. Mit diesem werden die EU-Beschleunigungsrichtlinie für Elektrizität und Gas in nationales Recht umgesetzt. Ein Artikel von Nicole Wilke und Camilla Bausch erläutert die wesentlichen Elemente des Entwurfs.
Der Übergang zu einer nachhaltigen Entwicklung ist ein strategisches Ziel der EU. Um es zu erreichen, hat der Europäische Rat von Göteborg im Juni 2001 eine Europäische Nachhaltigkeitsstrategie verabschiedet. Im Laufe des nächsten Jahres (2005) steht die erste Überprüfung der Nachhaltigkeitsstrategie an. Wie also steht es um die europäische Nachhaltigkeitsstrategie? Ecologic analysiert in diesem Artikel das Verhältnis der Nachhaltigkeitsstrategie zum Lissabon-Prozess, die Schwachstellen der Nachhaltigkeitsstrategie und schlägt Verbesserungsmöglichkeiten vor.
Nach langen Diskussionen und begründeten Ängsten vor einem Scheitern, haben die europäischen Staats- und Regierungschefs im Juni 2004 einen europäischen Verfassungsvertrag verabschiedet, der den bisher geltenden Vertrag von Nizza ablösen wird. Nachdem der Vertrag im Herbst 2004 unterzeichnet wird, werden die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit haben, um ihn zu ratifizieren. Dieser Artikel beinhaltet eine umweltpolitische Analyse des Vertragsentwurfes, wie er vom Konvent zur Zukunft Europas im Juli 2003 vorgelegt wurde.
Dieser Artikel erläutert die Prinzipien der EU-Wasserrahmenrichtlinie zu grenzüberschreitenden Flüssen und analysiert deren notwendige Verbesserung im Hinblick auf die Schadensbegrenzung bei Hochwassern. Hochwasser ist ein natürliches Phänomen, das zumeist das gesamte Flussgebiet betrifft. Hochwasser stellen nur dann eine Katastrophe dar und werden zu einem Sicherheitsproblem, wenn Menschen und Besitz in Gefahr geraten. Die Hochwasser im August 2002 haben in Europa tausende Bürger obdachlos gemacht und Sachschaden in Höhe von mehreren Mrd. Euro angerichtet.
In einem Artikel in der ZUR – Zeitschrift für Umweltrecht analysiert Peter Beyer die neue europäische Richtlinie zur Umwelthaftung. Die Haftung für Umweltschäden durch Emissionen sowie durch Unfälle im Bereich der industriellen Produktion und des Transports gefährlicher Güter gehört seit Jahren zu den politisch kontrovers diskutierten Themen. Anlass sind regelmäßig spektakuläre Unfälle wie in Baia Mare oder der Untergang der Prestige vor der spanischen Küste.