Verwandte Inhalte für das Projekt "Analytische und technische Unterstützung während des Verhandlungsprozesses für das EU-Gesetz zur Wiederherstellung der Natur" (Projektnummer 50134)
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Die Entwicklung des nationalen Wiederherstellungsplans (NWP) ist ein zentraler Schritt auf dem Weg zur Umsetzung der EU-Verordnung über die Wiederherstellung der Natur (EU 2024/1991). Diese verpflichtet alle Mitgliedstaaten, konkrete Maßnahmen zu planen und umzusetzen, um geschädigte Ökosysteme wiederherzustellen und den Verlust der biologischen Vielfalt zu stoppen. Das Ecologic Institut leitet das Unterstützungsvorhaben, welches das Bundesamt für Naturschutz (BfN) und das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) fachlich und administrativ bei der Erstellung des ersten Entwurfs des NWPs begleitet.
Das Dokument stellt nützliche Quellen für die MS zusammen, um die Planung der Wiederherstellung der Natur zu unterstützen. Es zielt darauf ab, den MS bei der Kontextualisierung, Gestaltung und Planung von Maßnahmen zur Wiederherstellung der Natur in ihren NRPs zu helfen und enthält Links zu etablierten (i) Leitlinien und Standards, (ii) Wichtigen Plattformen und Netzwerke und (iii) Datenbanken.
Am 22. Februar 2024 hielten Dr. Benjamin Kupilas und Fenja Kroos einen Vortrag auf der 6. Ad-hoc-Sitzung zu zukünftigen nationalen Plänen zur Wiederherstellung der Natur (Englisch: national restoration plans, NRPs), die von der GD Umwelt organisiert wurde. Sie stellten ihre Arbeit über die Zusammenstellung bestehender Leitlinien zur Wiederherstellung von Ökosystemen vor, welche Teil des Rahmenvertrags Analytische und technische Unterstützung während des Verhandlungsprozesses für das EU-Gesetz zur Wiederherstellung der Natur ist.
Dieses Projekt unterstützt die EU-Kommission bei der Durchführung verschiedener Analysen, die die nächsten Phasen des Gesetzgebungsverfahrens für das vorgeschlagene NRL informieren sollen. Das Projekt bearbeitet dabei Anfragen der Kommission, beispielsweise um weitere Einzelheiten zu Maßnahmen zu erörtern, die bei den Verhandlungen über diesen Rechtsakt zu berücksichtigen sind.