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Umsetzung des Aktionsplans der EU für einen besseren Vollzug des Umweltrechts und eine bessere Umweltordnungspolitik

| © Europäische Kommission
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Umsetzung des Aktionsplans der EU für einen besseren Vollzug des Umweltrechts und eine bessere Umweltordnungspolitik

Projekt
Dauer
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Im Januar 2018 hat die Europäische Kommission einen Aktionsplan für einen besseren Vollzug des Umweltrechts und eine bessere Umweltordnungspolitik veröffentlicht. Das Ecologic Institut unterstützt gemeinsam mit Partnerinstitutionen die Europäische Kommission bei der Umsetzung des Aktionsplans. Insbesondere unterstützt das Projekt die Kommission bei der Erstellung von Verfahrensleitfäden zur Bekämpfung von Umweltverbrechen und zur Sicherung des Vollzugs in ländlichen Gebieten und bei der Erstellung einer Dokumentation über bewährte Verfahren für die Bearbeitung von Umweltbeschwerden und Bürgerbeteiligung.

Die Europäische Union hat umfangreiche Rechtsvorschriften, die darauf abzielen, die Umwelt in den Mitgliedstaaten zu verbessern. Diese decken alle Umweltbereiche - unter anderem Wasser, Luft, Natur, Abfall, Lärm und Chemikalien - ab. Es zählt zu den Aufgaben der Europäischen Kommission, die Einhaltung der Regelungen zu überwachen.

Derzeit bestehen noch große Herausforderungen bei der Umsetzung des Umweltrechts und der Einhaltung der Umweltvorschriften vor Ort. Im Jahr 2017 hat die Europäische Kommission ihren ersten Bericht zur Umsetzung des EU Umweltrechts veröffentlicht, in dem anhaltende Umweltprobleme wie diffuse Wasserverschmutzung, schlechte Luftqualität in Städten, unzureichende Abfallbehandlung und der Rückgang von Lebensräumen als Probleme identifiziert wurden (Environmental Implementation Review). Zu den Ursachen für bestehende Umsetzungsdefizite zählen auch schwache Mechanismen um die Einhaltung von Umweltvorschriften auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene sicherzustellen.

Aktionsplan für einen besseren Vollzug des Umweltrechts

Im Januar 2018 hat die Europäische Kommission einen 9-Punkte-Aktionsplan angenommen, um den Vollzug des Umweltrechts zu verbessern und eine bessere Umweltordnungspolitik zu gewährleisten. Die Maßnahmen werden im Zeitraum 2018-2019 mit Hilfe der EU-Mitgliedstaaten und europäischer Netzwerke von Behörden, Inspektoren,  Polizei, Staatsanwälten und Richtern umgesetzt. Der Aktionsplan zur Stärkung des Vollzugs beinhaltet Maßnahmen zu folgenden Aspekten:

  1. Inspektoren und Justizbeamten dabei helfen, ihre Kräfte zu bündeln
  2. Fachausbildungen fördern
  3. Wissen verbreiten
  4. Den Kampf gegen Abfallkriminalität und Wilderei unterstützen
  5. Einhaltung der Vorschriften in ländlichen Gebieten besser gewährleisten
  6. Technische Leitlinien für die Prüfung von Einrichtungen zur Entsorgung mineralischer Abfälle formulieren
  7. Bearbeitung von Bürgerbeschwerden verbessern
  8. Einsatz von Satelliten ermöglichen
  9. Mitgliedstaaten bessere Rückmeldung darüber geben, wo sie stehen

Umfang des Projekts

Das Ecologic Institut leitet ein Konsortium, das die Europäische Kommission bei der Umsetzung des 9-Punkte-Aktionsplans unterstützen wird. Es wird insbesondere dabei helfen, Verfahrensleitfäden zur Bekämpfung von Umweltverbrechen mit besonderem Schwerpunkt auf Abfall- und Artenschutzkriminalität zu erarbeiten, Verfahrensleitlinien für die Sicherung des Vollzugs des Umweltrechts in ländlichen Gebieten auszuarbeiten und eine Dokumentation über bewährte Verfahren für die Bearbeitung von Umweltbeschwerden und für Bürgerbeteiligung in den Mitgliedstaaten zu erstellen. Hierzu organisiert das Ecologic Institut Stakeholder-Workshops, um während des gesamten Prozesses Input und Feedback zu erhalten. Es unterstützt die Europäische Kommission auch bei der Recherche und bei der Kommunikation zum Aktionsplan.

Kontakt

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Finanzierung
Partner
Team
Dr. Christiane Gerstetter
Christine Lucha
Dr. Heidi Stockhaus
Elena von Sperber
Dauer
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Projekt-ID
Schlüsselwörter
EU Umweltpolitik, Umweltkriminalität, Artenschutz, Bürgerbeschwerden, ländliche Gebiete, Abfallkriminalität, Governance, Compliance
Europäische Union