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Umsetzung der "Ökozid"-Regelung der EU in deutsches Recht

Deepwater Horizon offshore drilling unit on fire 2010 by U.S. Coast Guard, licensed under CC BY 2.0, via Wikimedia Commons

Umsetzung der "Ökozid"-Regelung der EU in deutsches Recht

Projekt
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Die überarbeitete EU-Umweltstrafrechts-Richtlinie (Environmental Crime Directive, ECD) verlangt von den Mitgliedstaaten, Ökozid-artige Folgen einer Umweltstraftat als qualifizierte Straftat zu bestrafen. 

Im Auftrag von Stop Ecocide Deutschland untersucht das Ecologic Institut, wie diese neue Regelung in das deutsche Strafrecht überführt werden kann.

Dafür wird zunächst die "Ökozid"-Regelung der ECD in ihrem Kontext untersucht und der Umsetzungsbedarf im deutschen Recht festgestellt. Anschließend werden Optionen und Vorschläge für die Umsetzung in deutsches Recht erarbeitet.

 

 

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Projekt-ID
Schlüsselwörter
Umweltstrafrecht, Ökozid, Environmental Crime Directive, EU-Umweltrecht, Ökosystemzerstörung, irreversible Umweltschäden, Umweltkriminalität, Strafgesetzbuch, § 330 StGB, Unternehmenshaftung Umweltrecht, EU-Richtlinie Umsetzung, Ecologic Institut, Umweltvergehen
Deutschland
juristische Analyse, Umsetzung EU-Richtlinie, Rechtsvergleich, Strafrechtsdogmatik, rechtliche Bewertung, politische Handlungsempfehlung, Umsetzungsvorschläge, normative Analyse, Umweltrechtliche Bewertung, Richtlinienkonformität, Analyse nationaler Strafnormen