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Umsetzung des EU-Aktionsplans für einen besseren Vollzug des Umweltrechts und eine bessere Umweltordnungspolitik – Rahmenvertrag

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Umsetzung des EU-Aktionsplans für einen besseren Vollzug des Umweltrechts und eine bessere Umweltordnungspolitik – Rahmenvertrag

Projekt
Dauer
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Die Europäische Union hat eine Vielzahl von umweltrechtlichen Richtlinien und Verordnungen. Alle Mitgliedstaaten sind verpflichtet, diese anzuwenden und/oder umzusetzen; inwieweit diese Rechtsvorschriften jedoch wirksam zum Schutz der Umwelt beitragen, hängt weitgehend von ihrer tatsächlichen Durchsetzung ab. Insbesondere erfordert ein ordnungsgemäßer Vollzug von Umweltrecht ausreichendes Personal mit hinreichendem Fachwissen und angemessener technischer Ausrüstung sowie eine gute Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Behörden. Es gibt viele Hinweise darauf, dass Umweltrecht in der Praxis in den Mitgliedstaaten nicht konsequent und gleichmäßig durchgesetzt wird, also ein Vollzugsdefizit besteht. Daher hat die Europäische Kommission 2018 einen Aktionsplan für einen besseren Vollzug des Umweltrechts und eine bessere Umweltordnungspolitik veröffentlicht; er sieht verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Einhaltung der Umweltvorschriften in den Mitgliedstaaten vor. Ecologic Institut leitet ein Konsortium, das GD Umwelt bei der Umsetzung des Aktionsplans unterstützt.

In einem Projekt wurde eine Methodik zur Bewertung der Umwelt-Governance in den EU-Mitgliedstaaten entwickelt. Die Bewertung umfasst Bereiche wie Transparenz, Rechtsstaatlichkeit, Öffentlichkeitsbeteiligung und Effektivität der Verwaltung. Sie berücksichtigt globale Initiativen für Umwelt und Nachhaltigkeit, insbesondere die Sustainable Development Goals. Die Bewertungsergebnisse werden in Länderberichten dargestellt, die in die zweite Runde des Environmental Implementation Review (EIR) der Europäischen Kommission einfließen werden. Daneben werden die Projektergebnisse auch im Rahmen weiterer Maßnahmen Verwendung finden, die der Verbesserung von Umweltvollzug und –governance in der EU dienen. Beispiele sind die Umsetzung des Aktionsplans und die Verbesserung der Umweltberichterstattung auf nationaler Ebene. Ecologic Institut unterstützte in diesem Projekt das Institute for European Environmental Policy (IEEP) bei der Entwicklung der Methodik für die Bewertung der Umwelt-Governance in den Mitgliedstaaten. Auf Grundlage dieser Methodik erstellte Ecologic Institut die Länderberichte für Österreich, Deutschland, Polen und Spanien und unterstützte das IEEP bei der Überprüfung aller Länderberichte und der Präsentation der Ergebnisse. Die Bewertungen wurden dem Environmental Compliance and Governance Forum, in dem alle Mitgliedstaaten vertreten sind, am 14. Mai 2019 vorgestellt. Sie wurden auch während der Grünen Woche am 16. Mai 2019 mit Interessengruppen diskutiert.

In einem weiteren Projekt unterstützte das Ecologic Institut zusammen mit anderen Instituten GD Umwelt bei der Umsetzung von Maßnahmen, die im Action Plan, zu den Themen Umweltkriminalität, Einhaltung von Umweltvorschriften in ländlichen Gebieten und Behandlung von Umweltbeschwerden vorgesehen sind. Zu diesen Themen hat ein vom Ecologic Institut geleitetes Konsortium zur Erstellung von Leitfäden beigetragen, welche Vollzugsbehörden in den Mitgliedstaaten bei der besseren Umsetzung des Umweltrechts unterstützen werden. Die Entwürfe der Leitfäden wurden in den Jahren 2018 und 2019 in insgesamt neun Workshops in Brüssel mit Vertretern von Verwaltungsbehörden, Richtern, Polizeibeamten, Staatsanwälten, Nichtregierungsorganisationen und EU-weiten Netzwerken von Vollzugspraktikern erörtert. Das Ecologic Institut organisierte die Workshops gemeinsam mit GD Umwelt.

In einem weiteren Projekt unterstützt das Ecologic Institut zusammen mit weiteren Konsortialpartnern die Arbeiten der EU Kommission zur Verbesserung der Deckungsvorsorge im Rahmen der Umwelthaftungsrichtlinie mit Fokus auf organisatorische Fragen, Veranstaltungen und Sprachkenntnissen. Die 2016 abgeschlossene REFIT-Bewertung der Umwelthaftungsrichtlinie zeigte, dass die Umsetzung in den Mitgliedstaaten weniger effektiv ist als erwartet und sehr unterschiedlich ausfällt. Im Rahmen des mehrjährigen Arbeitsprogramms für den Zeitraum 2017 bis 2020 möchte die Europäische Kommission sicherstellen, dass die Verfügbarkeit von und Nachfrage nach einer Deckungsvorsorge für Umwelthaftungsfälle ausreichen. Das Projekt zielt darauf ab, die Informationslage zur aktuellen Situation in den Mitgliedstaaten zu verbessern.

Kontakt

Finanzierung
Partner
Team
Christine Lucha
Dr. Christiane Gerstetter
Dr. Heidi Stockhaus
Dauer
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Projekt-ID
Schlüsselwörter
Umweltvollzug, Governance, EU Umweltrecht, Beschwerden
Europa