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Rechtliche und institutionelle Aspekte eines zukünftigen internationalen Klimaregimes

| Fotolia © Carlo Suessmilch
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Rechtliche und institutionelle Aspekte eines zukünftigen internationalen Klimaregimes

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Die internationalen völkerrechtlichen Verhandlungen unter der Klimarahmenkonvention (UNFCCC) beschäftigen sich derzeit vor allem mir der Ausgestaltung des zukünftigen Klimaregimes. Ecologic Legal unterstützt das Bundesumweltministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit in den internationalen Klimaverhandlungen, insbesondere bei der Bestimmung und Bewertung deutscher, europäischer und internationaler Positionen und bei der notwendigen rechtlichen Analyse relevanter Politikansätze. Das Projekt baut auf der Arbeit zum Vorgängerprojekt "Weitere rechtlich-institutionelle Aspekte der Klimaverhandlungen post-2012" auf.

Die internationale Staatengemeinschaft versucht seit nunmehr 25 Jahren, den Klimawandel und seine Folgen auf der multilateralen Ebene zu behandeln, bisher aber nur mit unzureichendem Erfolg. Die UNFCCC von 1992 gibt einen Rahmen für Handlungen im Bereich Klimaschutz vor, enthält jedoch keine konkreten Minderungsvorschriften. Die Konferenz der Vertragsstaaten (Conference of the Parties - COP), die sich jährlich trifft um das internationale Klimaregime umzusetzen und weiterzuentwickeln, legte deshalb im Kyoto-Protokoll von 1997 quantifizierte Minderungsverpflichtungen fest - zumindest für Industriestaaten. Diese laufen jedoch ursprünglich 2012, nach noch nicht in Kraft getretener Verlängerung dann spätestens 2020 aus. Für Entwicklungsländer gibt es bisher keine solchen Verpflichtungen.

Das Abkommen von Paris, das Ende 2015 von der COP21 angenommen wurde, ist ein Meilenstein. Sobald es in Kraft tritt, ist das Abkommen ein völkerrechtlich bindender Vertrag, der zum ersten Mal Verpflichtungen für alle Staaten etabliert, alle fünf Jahre Minderungsbeiträge einzureichen und über deren Umsetzung zu berichten. Zudem werden die Beiträge regelmäßig an dem gemeinsamen Ziel gemessen, den globalen Temperaturanstieg weit unter 2°C zu halten.

Zielsetzung des Projekts ist es, die Bundesregierung im Rahmen der internationalen Klimaverhandlungen bei der Analyse von Vorschlägen und Positionen anderer Verhandlungsteilnehmer und der Ausarbeitung von deutschen und EU-Positionen aus fachlich-völkerrechtlicher Sicht zu unterstützen. Die Ergebnisse von Paris bestimmen in vielen Bereichen die nächsten Schritte für die Verhandlungen. Während der Laufzeit des Projekts wird es also vor allem um die Umsetzung und weitere Ausgestaltung des zukünftigen Regimes unter dem Paris-Abkommen gehen - allerdings auch um die politische Behandlung der Themen, in denen keine Einigung erzielt werden konnte.

Das Ecologic Institut stellt dem Auftraggeber in dem Projekt insbesondere völkerrechtliche Expertise zur Verfügung. Es werden die internationalen und europäischen Diskussionen fachlich begleitet und versucht, Lösungsansätze zu entwerfen, welche die Leistungsfähigkeit des internationalen Prozesses sichern und erhöhen. Das beinhaltet unter anderem die:

  • wissenschaftliche Unterstützung des Auftraggebers durch die Erarbeitung von Analysen, Themen- und Hintergrundpapieren, und darauf aufbauend von Positionspapieren und Verhandlungsangeboten;  
  • Bewertung von Vorschlägen von Drittstaaten und den Organen und Verhandlungsforen des Klimaregimes; sowie nach Bedarf Unterstützung bei der Entwicklung eigener Vorschläge, die die politischen Ziele, die Verhandlungssituation und die rechtlichen Rahmenbedingungen berücksichtigen;
  • Unterstützung bei der Vorbereitung von und Teilnahme an EU-Positionsabstimmungen und EU-Expertengruppen (insbesondere der Rechtsarbeitsgruppe LEX);
  • Vorbereitung von und Teilnahme an Verhandlungen und Sitzungen unter der Klimarahmenkonvention und dem Kyoto-Protokoll

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Projekt-ID
Schlüsselwörter
UNFCCC, COP, Paris, Verhandlungen, Abkommen