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Potenzial anderer Rechtsbereiche zum Erreichen der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie

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Potenzial anderer Rechtsbereiche zum Erreichen der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie

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Das Ecologic Institut erstellt bis Anfang 2020 für das Umweltbundesamt eine Studie, in deren Rahmen Rechtsnormen jenseits des Wasserrechts identifiziert werden, die stärker zu einer effektiven Umsetzung der WRRL beitragen können. Die Erstellung der Studie wird im Rahmen des Umweltforschungsplans gefördert.

Mit der WRRL haben sich die Mitgliedstaaten der Europäischen Union im Jahr 2000 ambitionierte Gewässerqualitätsziele gesetzt. So sind Oberflächengewässer und das Grundwasser in einen guten Zustand zu überführen. Die Umsetzung dieser Ziele erfordert neben einer weiteren Eindämmung der Nähr- und Schadstoffbelastung auch umfangreiche Gestaltungsmaßnahmen zur ökologischen Gewässerentwicklung – etwa zur Herstellung der erforderlichen Durchgängigkeit.

Obwohl die Gewässerqualitätsziele spätestens 2015 erreicht werden sollten, haben in Deutschland heute nicht einmal zehn Prozent der Oberflächengewässer einen guten ökologischen Zustand. Die Gründe hierfür sind vielfältig. So war es vielfach nicht möglich, die notwendigen finanziellen, personellen und organisatorischen Voraussetzungen für eine Verwirklichung der Gewässerqualitätsziele zu schaffen. Das Vorhaben soll prüfen, inwiefern es bisher nicht gelungen ist, die für die Umsetzung der WRRL relevanten Rechtsbereiche so aufeinander abzustimmen, wie dies im Sinne einer horizontalen Koordination erforderlich wäre.

Im Rahmen der Studie identifiziert das Ecologic Institut Rechtsnormen, die das Erreichen der WRRL-Ziele fördern können. Dabei werden vorrangig Rechtsnormen jenseits des Wasserrechts in den Blick genommen.

Folgende Problemstellungen stehen unter anderem im Vordergrund:

  • Belastungen von Gewässern durch technische Infrastruktur, industrielle Anlagen, Abfallentsorgung und Bergwerke
  • Eintrag von Chemikalien, Arzneimitteln, Bioziden und Pflanzenschutzmitteln in Gewässer
  • Fehlanreize durch Agrarförderung und die Förderung erneuerbarer Energien
  • Zielkonflikte zwischen Gewässerschutz und Natur- und Bodenschutz
  • Integration der Gewässerentwicklung in die Raumordnung, Umweltplanung und Bauleitplanung
  • Nutzung von Bodenordnungsverfahren für die Gewässerentwicklung

Nicht betrachtet wird wegen bereits laufender Novellierungsverfahren das Dünge- und das Wasserstraßenrecht.

Die Studie identifiziert aufbauend auf den Defiziten bei der Zielerreichung der WRRL die damit im Zusammenhang stehenden Rechtsnormen, beschreibt ihre Wirkungsweise und zeigt adäquate rechtliche Handlungsoptionen auf. Hierdurch kann die Studie in künftigen Gesetzgebungsverfahren als Informationsquelle herangezogen werden, um langfristig Zielkonflikte aufzulösen und Potentiale anderer Rechtsbereiche zum Erreichen der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie freizusetzen.

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Finanzierung
Partner
Team
Dr. Heidi Stockhaus
Lisa Meinecke
Dr. Christiane Gerstetter
Dauer
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Projekt-ID
Schlüsselwörter
WRRL