Photo: Canva.com, Cover: UBA, 2025
Inclusion of Downstream Products in CBAM
Assessment and operationalisation of relevant criteria
- Publikation
- Zitiervorschlag
Montrone, Lorenzo et al. 2025: Inclusion of downstream products in CBAM. Assessment and operationalisation of relevant criteria. Interim report. German Environment Agency: Dessau-Roßlau.
Der CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM) erhebt einen CO₂-Preis auf Importe ausgewählter Güter in den EU-Markt. Ziel ist die Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen zwischen innereuropäischer Produktion und Importen. Per Anhang I der Verordnung 2023/956, die den CBAM etabliert, sind 573 Produkte aus hauptsächlich vorgelagerten Sektoren hiervon betroffen. Die Verordnung erkennt zugleich die Notwendigkeit an, eine Erweiterung um nachgelagerte Produkte zu prüfen und umzusetzen.
Der vorliegende Bericht diskutiert Kriterien, die zur Priorisierung des Einbezugs nachgelagerter CBAM-Güter herangezogen werden können. Erörtert werden die Bedeutung und Eignung verschiedener Kriterien sowie die Verfügbarkeit und Zuverlässigkeit von Daten für die Anwendung der Kriterien.
Die Autoren identifizieren und diskutieren fünf Hauptkriterien:
- ein Produkt enthält einen signifikanten Anteil an mindestens einem CBAM-Gut;
- ein Produkt ist emissionsrelevant;
- ein Produkt ist Gefahr von Verlagerung ins EU-Ausland (Carbon Leakage) ausgesetzt;
- die Einbeziehung eines Produkts erzeugt keinen übermäßigen administrativen Aufwand;
- die Einbeziehung eines Produkts hilft bei der Vermeidung von Umgehungstatbeständen.
Ferner diskutiert der Bericht verschiedene Optionen zur Operationalisierung der genannten Kriterien. Zudem bietet er Beispiele für die Anwendung solcher Kriterien auf eine begrenzte Anzahl von Produktgruppen und diskutiert Möglichkeiten zur Kombination der Kriterien. Eine endgültige Empfehlung zu den Kriterien für die Einbeziehung nachgelagerter Produkte in den CBAM liefert dieser Bericht jedoch nicht. Er bezweckt vielmehr, den Handlungsspielraum aufzuzeigen, innerhalb dessen mögliche Kriterien ausgewählt und kombiniert werden können, um so eine allgemeine Grundlage für die Diskussion zum Einbezug nachgelagerter Produkte zu schaffen.
Das breite Spektrum an Kriterien sowie möglichen Umsetzungs- und Kombinationsregeln, die hier diskutiert werden, erfordert eine sorgfältige Priorisierung der Ziele. Es bestehen inhärente Zielkonflikte zwischen einer breiten Abdeckung von Produkten sowie dem damit verbundenen erhöhten Umsetzungsaufwänden. Potentiell können die in diesem Bericht erörterten Kriterien zu einer Prioritätenliste führen, anhand derer entschieden werden kann, welches Produkt zuerst in den CBAM-Anwendungsbereich aufgenommen werden soll. Idealerweise wird eine solche Erweiterung des Geltungsbereichs im Laufe der Zeit umgesetzt, so dass aus der Zusammenarbeit mit Industrieverbänden, Handelspartnern und regulierten Stellen notwendige Erkenntnisse hierfür möglich werden.