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Wissenschaftliche Begleitung und Weiterentwicklung der Förderprogramme der „Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI)“
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Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) fördert das Bundesumweltministerium seit Juni 2008 Klimaschutzprojekte in ganz Deutschland und trägt damit maßgeblich zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele bei. Angesprochen werden Kommunen, die Wirtschaft sowie Verbraucher*innen und zivilgesellschaftliche Akteure. Der Zielkanon geht über die reine Treibhausgasminderung hinaus: Durch Beratung und Bewusstseinsbildung sowie durch Investitionszuschüsse und Modellvorhaben sollen Hemmnisse überwunden, klimafreundliches Verhalten und klimafreundliche Innovationen bewirkt und so die Transformation in eine klimafreundliche Gesellschaft bestärkt werden. Derzeit umfasst die NKI sechs Förderrichtlinien und Förderaufrufe, von denen vier aktiv sind.
Ziel des Vorhabens ist die wissenschaftliche Begleitung des NKI-Förderportfolios und die Weiterentwicklung der Förderprogramme im Zeitraum 2026 bis 2030, vor dem Hintergrund knapper werdender öffentlicher Mittel und wachsender Fragen nach der gesellschaftlichen Akzeptanz für ambitionierten Klimaschutz. Konkret stehen die Novellierung der Ende 2027 auslaufenden Kommunalrichtlinie, die Zusammenlegung der beiden Förderaufrufe für Modelllösungen sowie die Begleitung des neuen Förderaufrufs „Vorreiterkommunen für eine treibhausgasneutrale Kommunalverwaltung" an. Der Auftrag erfolgt als Rahmenvertrag, dessen Leistungen bedarfsgerecht abgerufen werden. Das Konsortium besteht aus ifeu (Federführung), Öko-Institut, Fraunhofer ISI, Prognos, IREES, Ecologic Institut und Prof. Dr. Klinski.
Im Rahmen des Projekts werden vier Arbeitspakete bearbeitet:
- Übergeordnete Begleitung und Analysen: Das Konsortium bearbeitet strategische Fragestellungen zur Weiterentwicklung der NKI, etwa ihre Abgrenzung zu anderen Förderangeboten des Bundes, die Bestimmung neuer inhaltlicher Potenzialfelder und die Konzeption struktureller Förderansätze wie kommunaler Klimafonds.
- Strategische und informatorische Förderansätze: Nicht-investive Förderschwerpunkte werden von der Ideenfindung über die Konzeption bis zur Ausarbeitung entwickelt und weiterentwickelt, insbesondere in der Kommunalrichtlinie und der Bundesförderung für transformative Klimaschutzprojekte.
- Investive Förderansätze: Bestehende investive Förderschwerpunkte werden auf Aktualität und Passgenauigkeit geprüft, neue Fördergegenstände identifiziert und in Richtlinientexte und technische Anhänge überführt.
- Ad-hoc-Leistungen: Kurzfristige Anfragen werden bearbeitet, Vernetzungstreffen der Zuwendungsempfänger:innen werden konzipiert, moderiert und dokumentiert.
Methodisch stützt sich das Konsortium auf Förderlandschafts- und Umfeldanalysen, ein Screening der Klimaschutzförderung in anderen EU-Mitgliedstaaten, Kommunalbefragungen, Stakeholderdialoge und Expert*inneninterviews, Kreativformate wie Co-Creation-Workshops und Backcasting sowie auf Ex-ante-Wirkungsabschätzungen. Jeder Förderansatz durchläuft dabei ein festes Schema: von der Analyse des Bedarfs über die Auswertung vorliegender Evaluationsergebnisse und ein Grobkonzept mit erster juristischer Einschätzung bis zur detaillierten Ausarbeitung. Die rechtliche Prüfung nach Zuwendungs-, Haushalts- und EU-Beihilferecht begleitet alle Arbeitspakete.
Das Ecologic Institut ist an allen Arbeitspaketen beteiligt und bringt seine Expertise insbesondere zu kommunalen Entscheidungs- und Umsetzungsprozessen sowie zu förder- und beihilferechtlichen Fragestellungen ein.