Das Ecologic Institute unterstützt Climate Action Network Europe mit fachlicher Expertise zum Sanktionsregime bei Verstößen gegen die EU-Methanemissionsverordnung (EU-MER).
Wie alle EU-Verordnungen gilt die EU-MER in jedem Mitgliedstaat unmittelbar, und alle erfassten Akteure sind zur Einhaltung verpflichtet. Obwohl Artikel 33 der EU-MER detaillierte Grundsätze für das Sanktionsregime festlegt, verfügen die Mitgliedstaaten bei der Ausgestaltung ihrer eigenen Strafvorschriften weiterhin über einen erheblichen Ermessensspielraum. Fehlende oder nicht konforme Sanktionsregelungen auf Ebene der Mitgliedstaaten können den Binnenmarkt verzerren und die ordnungsgemäße Umsetzung der Verordnung behindern, was zu übermäßigen Treibhausgasemissionen führt.
In einem Workshop in Brüssel, einem Online-Vortrag sowie in einem im Dezember 2025 veröffentlichten Bericht teilte unser Experte Raffaele Piria seine Einschätzungen zu:
- den Grundprinzipien, auf denen das EU-MER-Sanktionsregime beruht;
- warum Behauptungen fossiler Energieverbände, die EU-MER schaffe für EU-Importeure fossiler Brennstoffe eine "unbeherrschbare Haftung" – etwa durch Geldbußen von bis zu 20 % des Jahresumsatzes – unbegründete Angstmache sind;
- wie ausgewählte Mitgliedstaaten (Tschechien, Dänemark, Ungarn, Italien und Rumänien) diese Regeln umgesetzt haben oder umzusetzen planen;
- wie sich dem Risiko eines "Enforcement Shopping" entgegenwirken lässt.