Photo: Compassion Over Killing, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons, Cover: Umweltbundesamt, 2026
Umweltdelikte 2024
Auswertung von Statistiken
- Publikation
- Zitiervorschlag
Sina, Stephan; Jenny Tröltzsch, Ida Meyenberg (2026): Umweltdelikte 2024. Auswertung von Statistiken. Dessau-Roßlau: Umweltbundesamt.
Die vorliegende Publikation gibt einen quantitativen Überblick über die Entwicklung und den Stand der Umweltkriminalität in Deutschland in den Jahren 2013 bis 2024. Dafür wurden Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) sowie der Strafverfolgungsstatistik des Statistischen Bundesamts ausgewertet. Die Publikation bietet sowohl einen Überblick über allgemeine Trends als auch eine vertiefte Darstellung zu einzelnen Umweltdelikten. Der Bericht wurde von einem Team des Ecologic Instituts im Auftrag des Umweltbundesamts erstellt.
Zentrale Ergebnisse sind folgende:
Die Zahl der bekannt gewordenen Fälle aller Umweltstraftaten ist zwischen 2013 und 2024 um 9 % gesunken, von 19.652 im Jahr 2013 auf 17.933 im Jahr 2024. Die bekannt gewordenen Fälle aller in der PKS erfassten Straftaten haben sich zwischen 2013 und 2024 um 2 % verringert.
Damit setzt sich der in der vorherigen Ausgabe der Publikation „Umweltdelikte“ festgestellte Trend fort. Allerdings hatte der Rückgang zwischen 2010 und 2020 nur 3 % mit steigenden Fallzahlen in den letzten Jahren betragen (gegenüber 10 % für die Gesamtkriminalität), während er jetzt wieder deutlich höher ist (im Gegensatz zum Rückgang der Gesamtkriminalität). Die letzten drei Jahre 2022–2024 weisen die niedrigsten Werte des Berichtszeitraums auf.
Als Ursachen für den Rückgang der Fallzahlen kommen sowohl eine Zunahme von Regelbewusstsein bzw. Regelbefolgung als auch verringerte Kapazitäten für Strafverfolgung und Rechtsvollzug in den zuständigen Behörden in Betracht. Zudem wird von einer hohen Dunkelziffer ausgegangen.
Im Jahr 2024 waren 43 % aller bekannt gewordenen Fälle von Umweltstraftaten Straftaten nach dem TierSchG. Straftaten des unerlaubten Umgangs mit Abfällen (§ 326 außer Absatz 2 StGB) hatten einen Anteil von 33 %, Gewässerverunreinigungen einen Anteil von 11 %. Diese drei Straftaten zusammen umfassten also 2024 einen Anteil von 87 % aller bekannt gewordenen Fälle von Umweltstraftaten. Dies entspricht in etwa der Situation im Jahr 2020.
Die Aufklärungsquote bei Umweltstraftaten hat sich in den Jahren 2013 bis 2024 nur unwesentlich verändert. Sie lag in allen Jahren im Zeitraum 2013 bis 2024 zwischen 56 % und 61 %. Damit lag sie leicht über der Aufklärungsquote für die Gesamtkriminalität in Deutschland.
Die Publikation knüpft an die vom UBA veröffentlichte Publikationsreihe „Umweltdelikte“ an, die letztmalig 2023 als „Umweltdelikte 2021“ erschien.